AGB

  1. Anwendungsbereich
    1. Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge und geschäftlichen Beziehungen, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB mit der ELPATO Medien GmbH schließen oder eingehen.
    2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen der Geschäftspartner der ELPATO Medien GmbH gelten nur dann und werden nur insoweit Vertragsbestandteil, soweit die Vertreter der ELPATO Medien GmbH deren Einbeziehung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt vorbehaltlos und voll-umfänglich, also selbst dann, wenn Vertreter der ELPATO Medien GmbH Lieferungen undLeistungen der Geschäftspartner in Kenntnis deren Geschäftsbedingungen ausführen.
  2. Anzuwendendes Recht
    1. Zwischen den Parteien dieser Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Gerichtsstandvereinbarung
    1. Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Berlin-Mitte ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsbeziehungen mit der ELPATO Medien GmbH.
  4. Forderungen der ELPATO Medien GmbH
    1. Vergütungsforderungen der ELPATO Medien GmbH werden spätestens 14 Tage nach Zugang einer Rechnung fällig, es sei denn, in der Rechnung wird ein späteres Rechnungsziel eingeräumt oder es wurde explizit ein früheres Fälligkeitsdatum vereinbart.Der Zugang auf einem elektronischen Kommunikationsweg und in Textform (E-Mail, Fax) genügt.
    2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der fällige Betrag unserem Konto gutgeschrieben wurde.
    3. Mit Eintritt der Fälligkeit schulden Vergütungsschuldner der ELPATO Medien GmbH dieser nicht nur Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus der Vergütung, sondern auch eine Pauschale in Höhe von 40,00 EUR.
    4. Schuldner der ELPATO Medien GmbH haben Anspruch auf eine den Anforderungen des UStG entsprechende Rechnung. Für den Fall, dass eine Rechnung nicht diesen Maßstäben genügen sollte, hat der jeweilige Schuldner kein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich der gesamten For-derung und / oder der Umsatzsteuer, sondern ausschließlich auf Erteilung einer ordnungsgemäßen Rechnung.
    5. Gegen Vergütungsforderungen der ELPATO Medien GmbH darf nur mit solchen Forderungen aufgerechnet werden, die diese anerkannt hat oder deren Bestand rechtskräftig festgestellt wurde.
    6. Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Kunde sämtliche Bankgebühren und Wechselkursdifferenzen.
    7. Die ELPATO Medien GmbH hat jederzeit das Recht, unabhängig vom jeweiligen Vertragstyp und Vertragsgegenstand für ihre Lieferungen und Leistungen einen Vorschuss zu fordern. Für Vorschussforderungen gelten die vorgenannten Bedingungen.
    8. Sollte ein Vertragspartner oder eine Vertragspartnerin eine in Rechnung gestellte Vergütungsforderung / einen in Rechnung gestellten Vorschuss nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang einer Mahnung ausgleichen und hat die ELPATO Medien GmbH mit der Ausführung ihrer Lieferung(en) und Leistung(en)
      1. noch nicht begonnen, so hat sie das Recht zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag; die Rücktrittserklärung führt zur Anwendung der §§ 346 ff. BGB mit der Maßgabe, dass ihr eine Vertragsstrafe in Höhe von 30% (zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer) des Nettoauftragsvolumens zusteht. Die Geltendmachung eines höheren Schadensersatzes ist zulässig, die Vertragsstrafe ist anzurechnen.
      2. begonnen, so hat die ELPATO Medien GmbH das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Mit Zugang der Kündigungserklärung, für die die Textform genügt (E-Mail, Fax), ist sie von der Erbringung ihrer vertraglichen Pflichten mit Ausnahme der Ausstellung einer den Anforderungen des UStG genügenden Rechnungserteilung befreit.
    9. Eine Mahnung im Sinne dieser Vertragsbestimmung liegt vor, wenn demVertragspartner oder der Vertragspartnerin in Textform der Eintritt des Zahlungsverzuges nach diesen Vertragsbedingungen mitgeteilt wurde; die Wahrung der üblichen Höflich-und Freundlichkeit steht dem Charakter der Mahnung nicht entgegen.
    10. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Zahlungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  5. Verbindlichkeiten
    1. Geht die ELPATO Medien GmbH im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen Verbindlichkeiten ein, so werden diese erst mit Erteilung einer ordnungsgemäßen, den Anforderungen des UStG genügenden Rechnungserteilung fällig.
    2. Kommt die ELPATO Medien GmbH mit einer entsprechend in Rechnung gestellten Verbindlichkeit in Verzug, entstehen weder aus Vertrag noch aus Gesetz Ansprüche auf Verzugszinsen oder Verzugspauschalen.
  6. Konventionalstrafe
    1. Im Falle einer Verletzung der vereinbarten Vertragsbedingungen durch den Kunden verpflichtet sich dieser zur Zahlung einer Konventionalstrafe in Höhe 100% des Nettoauftragsvolumens (zzgl. der gültigen Mehrwertsteuer) an die ELPATO Medien GmbH.
    2. Die Zahlung der Konventionalstrafe erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung durch die ELPATO Medien GmbH. Sollte der Kunde die Konventionalstrafe nicht frist-gerecht begleichen, behält sich das Unternehmen das Recht vor, weitere rechtliche Schritte einzuleiten und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
  7. Stornobedingungen
    1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu stornieren. Die Stornierung muss schriftlich oder elektronisch erfolgen.
    2. Im Falle einer Stornierung ist der Kunde verpflichtet, Stornogebühren zu zahlen.
    3. Die Stornogebühren können je nach Zeitpunkt der Stornierung gestaffelt sein. Es liegt im Ermessen des Unternehmens, die Stornogebühren entsprechend der Aufwendungen und Verluste festzulegen, die durch die Stornierung entstehen.
    4. Sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten folgende Stornokonditionen:
      1. Stornierungen, die innerhalb von 181 Tagen oder mehr vor dem vereinbarten Leistungsbeginn erfolgen, werden mit 20 % des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt.
      2. Stornierungen, die innerhalb von 91 bis 180Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn erfolgen, werden mit 50% des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt.
      3. Stornierungen, die innerhalb von 90 Tagen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn erfolgen, werden mit 90% des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt.
      4. Stornierungen, die am Tag des vereinbarten Leistungsbeginns oder später erfolgen, werden mit 100% des Gesamtbetrags in Rechnung gestellt.
    5. Bei Nichterscheinen des Kunden ohne vorherige Stornierung wird der volle Betrag in Rechnung gestellt und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
    6. Bei Stornierungen aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Kunden liegen (z. B. Krankheit, Unfall, Naturkatastrophen), kann das Unternehmen nach eigenem Ermessen von den Stornogebühren abweichen oder eine alternative Lösung anbieten.
    7. ELPATO behält sich das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen oder Änderungen vorzunehmen, wenn es aufgrund unvorhergesehener Umstände oder Ereignisse nicht in der Lage ist, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen, jedoch keine weiteren Schadensersatzansprüche.
    8. Die Stornobedingungen können durch separate Vereinbarungen oder Bedingungen für be-stimmte Produkte oder Dienstleistungen ergänzt oder modifiziert werden.
    9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Stornobedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.